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MW50 – Ausgewählte Probleme der Unternehmensbesteuerung

Das Masterstudium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vertiefen, die steuerlichen Folgen ökonomischer Sachverhalte methodisch zu bestimmen und zu quantifizieren, Tax Compliance-Anforderungen und steuerliche Risiken effizient zu managen und geeignete Handlungsalternativen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Darüber hinaus soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen unter betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten kritisch gewürdigt werden können.

Unabdingbare Voraussetzung ist die genaue Kenntnis der steuerrechtlichen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung einschließlich ihrer methodischen Anwendung sowie Grundkenntnisse der Besteuerung mittelständischer Unternehmen, von Konzernunternehmungen und der internationalen Unternehmensbesteuerung.

Das Wahlpflichtmodul erfordert den Besuch der folgenden Veranstaltungen:

• Kurs 1: Ausgewählte Probleme der Besteuerung mittelständischer Unternehmen (2 SWS)

• Kurs 2: Ausgewählte Probleme der Internationalen Unternehmensbesteuerung (2 SWS).

Das Modul ist als einsemestriges Modul ausgestaltet und kann in jedem Semester absolviert werden. Die Modulabschlussklausur wird in jedem Semester angeboten.
 

Generell erforderliche Teilnahmevoraussetzung für den Besuch des Moduls ist das Vorhandensein von Grundkenntnissen des Ertragsteuerrechts und des Verkehr- und Substanzsteuerrechts sowie der methodischen Anwendung dieser Grundkenntnisse auf unternehmerische Fragestellungen, einschließlich der Fähigkeit, konkrete Steuerfälle systematisch, vollständig und zutreffend zu lösen.

Für folgende Kurse werden spezielle Teilnahmevoraussetzungen empfohlen:

  • Kurs 1: Grundkenntnisse der Besteuerung mittelständischer Unternehmen bzw. der Besteuerung der unterschiedlichen Rechtsformen
  • Kurs 2: Vorheriger oder zeitgleicher Besuch des Kurses MW114 - Kurs 2: Internationale Unternehmensbesteuerung.

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Modulabschlussprüfung, die in jedem Semester (Erst- und Zweittermin) absolviert werden kann.
 

Kurs 1: Ausgewählte Probleme der Besteuerung mittelständischer Unternehmen

Ziel des Kurses ist es, aktuelle und praxisrelevante Problemstellungen aus dem Bereich der Besteuerung mittelständischer Unternehmen zu analysieren und auf dem neuesten Erkenntnisstand zu diskutieren. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich kritisch und abgewogen und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden an der Lösung gegenwärtig diskutierter fachlicher Probleme der Besteuerung mittelständischer Unternehmen zu beteiligen.

Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse der Besteuerung mittelständischer Unternehmen bzw. der Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen.
 

Kurs 2: Ausgewählte Probleme der Internationalen Unternehmensbesteuerung

Ziel des Kurses ist es, aktuelle und praxisrelevante Problemstellungen der Internationalen Unternehmensbesteuerung zu analysieren und auf dem neuesten Erkenntnisstand zu diskutieren. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich kritisch und abgewogen und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden an der Lösung gegenwärtig diskutierter fachlicher Probleme der Internationalen Unternehmensbesteuerung zu beteiligen.

Empfohlen werden Grundkenntnisse der Internationalen Unternehmensbesteuerung.

Das Modul wird durch eine 90-minütige, aus Aufsätzen bestehende Klausur abgeschlossen, in der die Studierenden zeigen sollen, dass sie in der Lage sind, die steuerlichen Konsequenzen im Hinblick auf ein bestimmtes betriebliches Entscheidungsproblem sowie auf unternehmerische Strukturen und Prozesse systematisch und zutreffend zu analysieren und kritisch zu diskutieren; gestellt werden zwei Themen, die beide zu bearbeiten sind. Das Bestehen der Klausur setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus.

Steuergesetze, Steuerrichtlinien und das OECD-Musterabkommen sind als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen, sofern sie keine Eintragungen oder anderweitige Markierungen enthalten.

Die Modulabschlussklausur zu dem Modul MW50: Ausgewählte Probleme der Unternehmensbesteuerung kann jedes Semester (Erst- oder Zweittermin) absolviert werden.

Verantwortlichkeit: