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Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Unternehmen sehen sich komplexen steuerlichen Anforderungen gegenüber, aus denen gravierende Belastungen resultieren können und die ein hohes Maß an Tax Compliance, d. h. die Erfüllung steuerlicher Pflichten, erfordern. Steuerliche Fehler können existenzgefährdend sein und bedrohen die Reputation des Unternehmens. Dies gilt erst recht bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit.

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre untersucht die Auswirkungen der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen, Strukturen und Prozesse. Hierzu werden die Auswirkungen der Besteuerung auf betriebliche Entscheidungen, Organisationsstrukturen und Wertschöpfungs- sowie Reporting-Prozesse analysiert (Steuerwirkungslehre). Aufbauend darauf werden Handlungsoptionen entwickelt, mit denen negative steuerliche Wirkungen vermieden und Tax Compliance-Anforderungen effizient erfüllt werden können (Steuergestaltungslehre). Ein dritter Bereich beschäftigt sich schließlich mit Anregungen an die gesetzgebenden Körperschaften zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen in ökonomischer Hinsicht (Normative betriebswirtschaftliche Steuerlehre).

Notwendige Voraussetzung für alle drei Teilbereiche der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist die genaue Kenntnis der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, d.h. der relevanten Steuerarten und ihrer methodischen Anwendung.

Die Vermittlung steuerrechtlicher Kenntnisse bildet eine Grundvoraussetzung, jedoch nicht den Schwerpunkt dieses Fachs. Im Mittelpunkt stehen vielmehr ökonomische Sachverhalte, deren Besteuerungswirkungen und Gestaltungsalternativen, wie z. B. die Rechtsformwahl und die Nachfolgeplanung mittelständischer Unternehmen, steuerliche Fragen der Organisationsstruktur von Konzernunternehmungen, der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit sowie des effizienten Managements von Tax Compliance-Anforderungen und steuerlichen Risiken.

Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vermitteln, die steuerlichen Folgen ökonomischer Sachverhalte methodisch zu bestimmen und zu quantifizieren, Tax Compliance-Anforderungen und steuerliche Risiken effizient zu managen und geeignete Handlungsalternativen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Darüber hinaus soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen unter betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten kritisch gewürdigt werden können.

Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre entwickelt wesentliches Fach- und Methodenwissen, welches für eine verantwortliche Tätigkeit als Steuerberater(in) oder Wirtschaftsprüfer(in) oder für die Übernahme einer Leitungsfunktion in einem Unternehmen, bis hin zum CFO, erforderlich ist. Denkbar ist auch eine Tätigkeit in einem Ministerium.  

Steuerberater(innen) und Wirtschaftsprüfer(innen) können selbständig oder im Angestelltenverhältnis tätig werden. Eine selbständige Tätigkeit im Bereich der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung setzt die erfolgreiche Ablegung des Steuerberaterexamens bzw. des Wirtschaftsprüferexamens voraus. Um das Steuerberaterexamen ablegen zu können, sind mindestens zwei Praxisjahre nach dem Masterexamen oder drei Praxisjahre nach dem Bachelorexamen erforderlich. Frühestens nach einem weiteren Jahr Prüfungstätigkeit kann das Examen zum Wirtschaftsprüfer abgelegt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgebiete für diese Berufsexamina können dem Steuerberatungsgesetz bzw. der Wirtschaftsprüferordnung entnommen werden.

Eine Verpflichtung, eines oder beide Berufsexamina abzulegen, besteht nur, sofern eine selbständige Tätigkeit angestrebt wird. Dennoch werden die Berufsexamina in der Branche sowie in der Führung von Industrie-, Handels- und Finanzdienstleistungsunternehmen hoch geschätzt und nicht selten erfolgt nach beruflichen Erfahrungen im Bereich der Steuerberatung und/oder Wirtschaftsprüfung ein Wechsel in den Unternehmenssektor.

Das Berufsbild des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers hat sich mit der Digitalisierung in den letzten Jahren stark gewandelt. Insbesondere Routinetätigkeiten werden zunehmend automatisiert, während die Beratung in den Vordergrund rückt. Beispiele hierfür sind Rechtsformwahl und Unternehmensnachfolge, die Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen und Wertschöpfungsketten, Verrechnungspreise, die Einführung und Prüfung von Tax Compliance Management Systemen und der IT-Einsatz in steuerlichen Prozessen.

Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und der sich stetig erweiternden Beratungsfelder sind die Chancen, im Bereich des Steuerwesens eine adäquate Stellung zu bekommen, hervorragend. Zwar liegen die Anfangsgehälter traditionell etwas unter den in der Industrie gezahlten Gehältern, jedoch sind die Entwicklungschancen vor allem nach dem Bestehen der Berufsexamina zum Steuerberater oder/und Wirtschaftsprüfer exzellent.

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