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Pflicht- und Wahlmodule

BB02: Rechnungswesen / BB07: Externes Rechnungswesen

BB02: Fundamentals of Accounting – Esp. for International Students

Im Bachelorstudium werden zwei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten:

BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I

BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II

Es besteht keine Verpflichtung, beide Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vertiefen möchten, haben folgende Möglichkeiten:

  • Absolvierung (nur) von BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I
  • Absolvierung von BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I und BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II.

Für Studierende, die ihr Masterstudium ab dem 1.10.2020 aufgenommen haben (PO 2020), werden drei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten, die jeweils in einem Semester absolviert werden können:

MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung

MW115: Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

MW50: Ausgewählte Probleme der Unternehmensbesteuerung

Es besteht keine Verpflichtung, alle Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Studienschwerpunkt im Masterzeugnis ausweisen möchten, haben folgende Möglichkeiten:

  • Absolvierung von MW114 und entweder MW115 oder MW50.
  • Absolvierung von MW114, MW115 und MW50.

Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 1.10.2020 (alte PO) aufgenommen haben, können nach der Prüfungsordnung die Module MW114 und MW115 nicht belegen.

Verantwortlichkeit: