Pflicht- und Wahlmodule
Im Bachelorstudium werden zwei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten:
BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I
BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II
Es besteht keine Verpflichtung, beide Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vertiefen möchten, haben folgende Möglichkeiten:
- Absolvierung (nur) von BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I
- Absolvierung von BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I und BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II.
Für Studierende, die ihr Masterstudium ab dem 1.10.2020 aufgenommen haben (PO 2020), werden drei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten, die jeweils in einem Semester absolviert werden können:
MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung
MW115: Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
MW50: Ausgewählte Probleme der Unternehmensbesteuerung
Es besteht keine Verpflichtung, alle Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Studienschwerpunkt im Masterzeugnis ausweisen möchten, haben folgende Möglichkeiten:
- Absolvierung von MW114 und entweder MW115 oder MW50.
- Absolvierung von MW114, MW115 und MW50.
Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 1.10.2020 (alte PO) aufgenommen haben, können nach der Prüfungsordnung die Module MW114 und MW115 nicht belegen.