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Neuer Zeitschriftenbeitrag – Karsten Lentz & Mustafa Sezer

Lentz, K. / Sezer, M. (2021): Beteiligungserträge und Hinzurechnungsbesteuerung nach ATADUmsG-E, Internationale SteuerRundschau (ISR), März 2021, S. 85-96.

 

Kontext:

Die Art. 7 und 8 der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU geben einen Mindeststandard an Regelungen zur Besteuerung von beherrschten ausländischen Gesellschaften vor. Mit deren verpflichtender Umsetzung ist der deutsche Gesetzgeber nun bereits zwei Jahre in Verzug. Für die Anpassung der entsprechenden deutschen Regelungen in §§ 7-14 AStG gibt es seit dem 24.03.2020 einen Referentenentwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG-E), ein Gesetzgebungsverfahren wurde aber noch nicht eingeleitet. Das Regelungsgeflecht um Beteiligungserträge als Kernstück der Reform ist Gegenstand der Analyse.

Wesentliche Inhalte & Ergebnisse:

Normzweck der Hinzurechnungsbesteuerung ist weiterhin die Vermeidung einer Verlagerung inländischen Steuersubstrats in niedrig besteuerndes Ausland. Dennoch ist eine teilweise Neukonzeptionierung geplant, insbesondere hinsichtlich der Einkünftequalifikation von Beteiligungserträgen in der HZB sowie der Vermeidung (wirtschaftlicher) Doppelbesteuerung. Letztere sind aus Sicht des Steuerpflichtigen grds. zu begrüßen, aber auch mit hoher Komplexität und großem administrativen Aufwand verbunden. Schließlich könnten sich aus dem neuen konzeptionellen Gesamtbild besonders interessante Folgewirkungen ergeben. So ist anstelle der bisherigen unklaren Stellung irgendwo zwischen Zurechnungs- und Ausschüttungstheorie eine ganz überwiegend zurechnungstheoretische Einordnung möglich. Infolgedessen könnte die bisherige Behandlung des Hinzurechnungsbetrags als ein einheitlicher Einkünfteerhöhungsbetrag künftig aufzulösen sein.

Abrufbarkeit

Der Beitrag ist aus dem Uni-Netz nach vorherigem Login auf der Juris-Datenbank (hier "zur Recherche") kostenlos abrufbar unter folgendem Link: https://www.juris.de/perma?d=jzs-ISR-2021-03-0085-01-A-001

Verantwortlichkeit: