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MW114 – Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung (PO 2020)

Veranstaltungsinformationen: MW114/MW49 – Kurs 1

Hier finden Sie die Veranstaltungsinformationen zu der im WS 2022/23 stattfindenden Veranstaltung MW114/MW49 – Kurs 1: Besteuerung von Konzernunternehmungen.

Das Masterstudium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vertiefen, die steuerlichen Folgen ökonomischer Sachverhalte methodisch zu bestimmen und zu quantifizieren, Tax Compliance-Anforderungen und steuerliche Risiken effizient zu managen und geeignete Handlungsalternativen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Darüber hinaus soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen unter betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten kritisch gewürdigt werden können.

Unabdingbare Voraussetzung ist die genaue Kenntnis der steuerrechtlichen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung einschließlich ihrer methodischen Anwendung sowie Grundkenntnisse der Besteuerung mittelständischer Unternehmen, von Konzernunternehmungen und der internationalen Unternehmensbesteuerung.


Schwerpunktausweis

Das Modul MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung ist ein Pflichtmodul, sofern der Ausweis des Studienschwerpunkts Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Masterzeugnis beabsichtigt ist.

Das Modul MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung besteht aus zwei Kursen:

• Kurs 1: Besteuerung von Konzernunternehmungen (2 SWS).

• Kurs 2: Internationale Unternehmensbesteuerung (2 SWS).

Das Modul ist als einsemestriges Modul ausgestaltet und kann im Wintersemester absolviert werden. Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Modulabschlussprüfung, die jeweils im Wintersemester angeboten wird. Zusätzlich wird im Wintersemester die freiwillige Examensfallübung MW114: Prüfungsfälle Examen angeboten.
 

Kurs 1: Besteuerung von Konzernunternehmungen

Ziel des Kurses ist es, spezifische Steuerwirkungen in Konzernen – verstanden als eine Mehrzahl rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung – zu analysieren und Möglichkeiten zur Gestaltung aufzuzeigen. Behandelt werden insbesondere steuerliche Fragen der Aufbauorganisation von Konzernen, des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der Finanzierung und der Verlustverwertung, der Umstrukturierung und des Unternehmenskaufs. Eingegangen wird auch auf betriebswirtschaftliche Fragen von Konzernsteuerabteilungen, wie z.B. das effiziente Management von Tax Compliance-Anforderungen und steuerlichen Risiken sowie die Digitalisierung der Steuerfunktion.
 

Kurs 2: Internationale Unternehmensbesteuerung

Ziel des Kurses ist es, die sich aus der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen ergebenden steuerlichen Konsequenzen zu untersuchen. Erörtert werden die Methoden und Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und Minderbesteuerungen und ihre Verankerung im nationalen deutschen Außensteuerrecht, in den DBA und im EU-Recht sowie Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen und die Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten. Eingegangen wird darüber hinaus auf die internationalen Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting („BEPS“), in Zusammenhang mit den Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft („Pillar I und II“) und zur Herstellung steuerlicher Transparenz („CbCR“, „DAC6“). Schließlich wird die Besteuerung von „Outbound“- und „Inbound“-Investitionen analysiert und es werden wichtige Bereiche der internationalen Steuerplanung erarbeitet.

Das Modul wird durch eine zweistündige Klausur abgeschlossen. Die Klausur umfasst einen Aufsatzteil und einen Fallteil, die beide gleichgewichtig sind und beide bearbeitet werden müssen.

Im Aufsatzteil soll gezeigt werden, dass die Studierenden in der Lage sind, die steuerlichen Konsequenzen im Hinblick auf ein bestimmtes betriebliches Entscheidungsproblem oder auf unternehmerische Strukturen oder Prozesse systematisch und zutreffend zu analysieren und kritisch zu diskutieren; gestellt werden zwei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. Das Bestehen des Aufsatzteils setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus.

Im Fallteil sollen die Studierenden ihre Fähigkeit zeigen, komplexe Steuerfälle systematisch, vollständig und zutreffend lösen zu können. Der Fallteil enthält zwei konkrete Steuerfälle, von denen möglichst viele vollständig und zutreffend gelöst werden sollen. Das Bestehen des Fallteils setzt neben dem Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus, dass mindestens ein Fall zu mindestens 2/3 (66,67 %) vollständig und zutreffend gelöst wird.

Steuergesetze, Steuerrichtlinien und das OECD-Musterabkommen sind als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen, sofern sie keine Eintragungen oder anderweitige Markierungen enthalten.

Die Modulabschlussklausur zu dem Modul MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung kann jeweils nur im Wintersemester (Erst- oder Zweittermin) absolviert werden.

Verantwortlichkeit: