MW115 – Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (PO 2020)
MW115 - Kurs 1: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre & Projektarbeiten im SS 2023
Ab dem 08.02. besteht die Möglichkeit, sich persönlich Büro von Frau Felix oder Frau Mendling (Raum 24.31.02.24) montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr bis spätestens Mittwoch, den 22.02.2022, 12.00 Uhr, für eine Projektarbeit im Rahmen des Moduls MW115 anzumelden. Alle relevanten Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Update vom 07.02.: Die Einführungssitzung (Gastvortrag von StB Dipl.-Kfm. Alexander Vetten, EY Düsseldorf) findet am Mittwoch, den 05.04. statt.
Das Masterstudium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vertiefen, die steuerlichen Folgen ökonomischer Sachverhalte methodisch zu bestimmen und zu quantifizieren, Tax Compliance-Anforderungen und steuerliche Risiken effizient zu managen und geeignete Handlungsalternativen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Darüber hinaus soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen unter betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten kritisch gewürdigt werden können.
Unabdingbare Voraussetzung ist die genaue Kenntnis der steuerrechtlichen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung einschließlich ihrer methodischen Anwendung sowie Grundkenntnisse der Besteuerung mittelständischer Unternehmen, von Konzernunternehmungen und der internationalen Unternehmensbesteuerung.
Das Modul MW115: Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre umfasst drei Kurse, von denen die Studierenden nach eigener Wahl zwei Kurse absolvieren müssen:
• Kurs 1: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (2 SWS, jeweils im Sommersemester).
• Kurs 2: Digitalisierung und Besteuerung (2 SWS, jeweils im Sommersemester).
• Kurs 3: Umwandlungssteuerrecht (2 SWS, jedes Semester).
Das Modul kann als einsemestriges Modul jeweils im Sommersemester absolviert werden. Möglich ist aber auch eine Streckung über zwei Semester, da Kurs 3 in jedem Semester angeboten wird. Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Modulabschlussprüfung, die in jedem Semester angeboten wird (erstmals im Sommersemester 2022).
Kurs 1: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Ziel des Seminars zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist es, aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen aus dem Bereich der Unternehmensbesteuerung auf dem neuesten Forschungsstand zu diskutieren. Referate der Studierenden führen in die jeweilige Themenstellung ein, die anschließend in der Diskussion gezielt vertieft wird.
Steuerliche Kenntnisse aus dem Modul MW114: Konzernsteuerrecht und Internationale Unternehmensbesteuerung sind erforderlich.
Kurs 2: Digitalisierung und Besteuerung
Ziel des Kurses ist es, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Tätigkeit von Unternehmen, Steuerberatung und Finanzverwaltung zu analysieren und daraus resultierende Potenziale und Herausforderungen zu identifizieren und kritisch zu diskutieren. Behandelt werden wichtige IT-Tools zur Bewältigung steuerlicher Fragestellungen und Prozesse, die Interpretation von Ergebnissen aus Big Data-Analysen sowie die Modellierung und Interpretation steuerrelevanter Prozesse und Datenstrukturen. Zudem werden kritische Schnittstellen steuerrelevanter Daten und Prozesse mit ERP-Systemen und Abstimmungsbedarfe erörtert. Eingegangen wird auch auf Management-Herausforderungen bei der Einführung von neuen Prozessen.
Kurs 3: Umwandlungssteuerrecht
Ziel des Kurses ist es, die Möglichkeiten und steuerrechtlichen Konsequenzen der Umstrukturierung von Unternehmen zu analysieren, wesentliche Probleme zu identifizieren und kritisch zu hinterfragen. Eingegangen wird auf Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften, die steuerlichen Konsequenzen von Sidestream-, Upstream-und Downstream-Verschmelzungen, auf die Spaltung von Kapitalgesellschaften und auf die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen. Erörtert werden auch Aspekte grenzüberschreitender Verschmelzungen.
Das Modul wird durch eine 90-minütige, aus Aufsätzen bestehende Klausur abgeschlossen, in der die Studierenden zeigen sollen, dass sie in der Lage sind, die steuerlichen Konsequenzen im Hinblick auf ein bestimmtes betriebliches Entscheidungsproblem oder auf unternehmerische Strukturen und Prozesse systematisch und zutreffend zu analysieren und kritisch zu diskutieren; gestellt werden drei Themen, von denen zwei zu bearbeiten sind.
Das Bestehen der Klausur setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus.
Steuergesetze, Steuerrichtlinien und das OECD-Musterabkommen sind als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen, sofern sie keine Eintragungen oder anderweitige Markierungen enthalten.
Die Modulabschlussklausur zu dem Modul MW115: Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre kann jedes Semester (Erst- oder Zweittermin) absolviert werden.
In Anlehnung an das Wahlpflichtmodul MW115: Aktuelle Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre besteht jeweils im Sommersemester im Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre die Möglichkeit, eine Projektarbeit gemäß der Prüfungsordnung (MQ07 und MQV11) anzufertigen.