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BW16 – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II

Veranstaltungsinformationen: BW16 – Kurs 2

Hier finden Sie die Veranstaltungsinformationen zu der im SS 2023 stattfindenden Veranstaltung BW16: Besteuerung mittelständischer Unternehmen. 

Projektarbeiten im WS 2022/23

Ab Dienstag, den 12. Juli 2022, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Moduls BW16 für eine Projektarbeit im WS 2022/23 anzumelden. Eine Anmeldung ist dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von 10:30 bis 12:00 Uhr persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls möglich (Oeconomicum, Raum 2.12). Alle relevanten Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.    

Bitte nehmen Sie auch folgende Information zur Kenntnis: Bei der Anmeldung kann jedes Thema durch maximal zwei Kandidatinnen oder Kandidaten belegt werden. Eine Drittbelegung ist erst möglich, wenn alle Themen zweifach belegt sind, usw. 

Die Zuordnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu den jeweiligen Projektarbeitsthemen finden Sie hier

Modulvorstellung

Hier gelangen Sie zur aktuellen Vorstellung der Module BW06 und BW16. 

Das Bachelorstudium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vermitteln, die steuerlichen Folgen ökonomischer Sachverhalte methodisch zu bestimmen und zu quantifizieren und geeignete Handlungsalternativen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen zu entwickeln. Darüber hinaus soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die für den Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen unter betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten kritisch gewürdigt werden können.

Steuerliche Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Erforderlich sind jedoch die Kenntnisse der Vorlesung und des Tutoriums zu BB02: Externes Rechnungswesen nach Handels- und Steuerrecht.


Im Wahlpflichtmodul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II werden die Wirkungen der Besteuerung und typische Gestaltungsfragen bei mittelständischen Unternehmen sowie bei Konzernunternehmungen und in der internationalen Unternehmensbesteuerung behandelt.

Gemäß der Prüfungsordnung kann das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II im 4. und 5. Semester als Wahlpflichtmodul gewählt werden.

Das Wahlpflichtmodul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II erfordert den Besuch der folgenden Pflichtveranstaltungen:

• Kurs 1: Besteuerung mittelständischer Unternehmen (2 SWS)

• Kurs 2: Grundzüge der Besteuerung von Konzernunternehmen und der internationalen Unternehmensbesteuerung (2 SWS)

• Kurs 3: Fallstudien Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (2 SWS).

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten für das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Modulabschlussprüfung.
 

Kurs 1: Besteuerung mittelständischer Unternehmen 

Ziel des Kurses ist es, nach einer Einführung in die methodischen Grundlagen und die Analyseinstrumente der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre wichtige steuerliche Problemstellungen mittelständischer Unternehmen herauszuarbeiten und Möglichkeiten zur Gestaltung kennenzulernen. Eingegangen wird auf die ertragsteuerliche Behandlung der wichtigsten Rechtsformen einschließlich der „Mischformen“ (GmbH & Co. KG, GmbH & Still, Betriebsaufspaltung). Erörtert werden auch Querschnittsfragen, insbesondere die Rechtsformwahl, Nachfolgeplanung und Auswirkungen der Digitalisierung auf die Steuerberatung. Dabei werden die erworbenen Kenntnisse im Rahmen zahlreicher Fallstudien aktiv eingesetzt.

Teilnahmevoraussetzung ist der Kurs BB02: Externes Rechnungswesen nach Handels- und Steuerrecht sowie das Vorhandensein ertragsteuerlicher Grundkenntnisse und von Grundkenntnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuer aus dem Wahlpflichtmodul BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I (letztere können parallel zum Kurs 1: Besteuerung mittelständischer Unternehmen erworben werden).
 

Kurs 2: Grundzüge der Besteuerung von Konzernunternehmen und der internationalen Unternehmensbesteuerung 

Ziel des Kurses 2: Grundzüge der Besteuerung von Konzernunternehmungen und der internationalen Unternehmensbesteuerung ist es, spezifische Steuerwirkungen in nationalen und internationalen Konzernen – verstanden als eine Mehrzahl rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung – zu analysieren und Möglichkeiten zur Gestaltung sowie zum effizienten Management der Steuerfunktion aufzuzeigen. Analysiert werden steuerliche Fragen der Aufbauorganisation, des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der Finanzierung und der Verlustverwertung sowie der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit. Betrachtet werden die Methoden und Instrumente zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und von Minderbesteuerungen sowie typische Fragen bei Outbound- und Inbound-Investitionen.

Teilnahmevoraussetzung ist der Kurs BB02: Externes Rechnungswesen nach Handels- und Steuerrecht sowie die Absolvierung des Wahlpflichtmoduls BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I.
 

Kurs 3: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II

Ziel des Kurses 3: Fallstudien Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II ist es, die in den Kursen 1 und 2 erworbenen Kenntnisse durch Anwendung auf komplexere Fallstudien zu festigen und zu vertiefen. Hierdurch soll die Fähigkeit geschult werden, den Einfluss der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen umfassend zu analysieren, unternehmerische Entscheidungen unter Einbeziehung der steuerlichen Konsequenzen sachgerecht zu treffen und Handlungsalternativen zu erkennen, die negative steuerliche Wirkungen vermeiden.

Teilnahmevoraussetzung für den Kurs 3: Fallstudien Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II ist der Kurs BB02: Externes Rechnungswesen nach Handels- und Steuerrecht sowie die Absolvierung des Wahlpflichtmoduls BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I.

Zum Studium des Wahlpflichtmoduls Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II wird folgender Musterstudienplan empfohlen:

 

Semester Kurse
Sommersemester  
  • Kurs 1: Besteuerung mittelständischer Unternehmen
 
Wintersemester  
  • Kurs 2: Grundzüge der Besteuerung von Konzernunternehmen und der
    internationalen Unternehmensbesteuerung
     
  • Kurs 3: Fallstudien Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II
 

Studierenden, die beide Wahlpflichtmodule absolvieren wollen, wird empfohlen, das Modul BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I im Wintersemester (3. Fachsemester) und das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II im folgenden Sommersemester (4. Fachsemester) zu beginnen. Das Modul BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I wird dann zum Ende des Sommersemesters (4. Fachsemester) abgeschlossen und das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II zum Ende des folgenden Wintersemesters (5. Fachsemester):

 

Semester Kurse
Wintersemester X1/X2  
  • BW06 - Kurs 1: Ertragsteuern (Vorlesung + Übung)
 
Sommersemester X2  
  • BW06 - Kurs 2: Verkehr- und Substanzsteuern (Vorlesung + Übung)

    Modulabschlussprüfung BW06
     
  • BW16 - Kurs 1: Besteuerung mittelständischer Unternehmen
 
Wintersemester X2/X3  
  • BW16 - Kurs 2: Grundzüge der Besteuerung von Konzernunternehmen und der internationalen Unternehmensbesteuerung
 
  • BW16 - Kurs 3: Fallstudien Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II

    Modulabschlussprüfung BW16
 

Das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II wird durch eine zweistündige Klausur abgeschlossen. Die Klausur umfasst einen Aufsatzteil und einen Fallteil, die beide gleichgewichtig sind und beide bearbeitet werden müssen.

Im Aufsatzteil soll gezeigt werden, dass die Studierenden in der Lage sind, die steuerlichen Konsequenzen im Hinblick auf ein bestimmtes betriebliches Entscheidungsproblem systematisch und zutreffend darzulegen. Das Bestehen des Aufsatzteils setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus.

Im Fallteil sollen die Studierenden ihre Fähigkeit zeigen, konkrete Steuerfälle systematisch, vollständig und zutreffend lösen zu können. Der Fallteil enthält drei konkrete Steuerfälle, von denen möglichst viele vollständig und zutreffend gelöst werden sollen. Das Bestehen des Fallteils setzt neben dem Erreichen einer Mindestpunktzahl (50 % der maximal erreichbaren Punktzahl) voraus, dass (mindestens) ein Fall zu mindestens 75 % vollständig und zutreffend gelöst wird.

Steuergesetze, Steuerrichtlinien und das OECD-Musterabkommen sind als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen, sofern sie keine Eintragungen oder anderweitige Markierungen enthalten.

Die Modulabschlussklausur zu dem Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II kann jeweils nur im Wintersemester (Erst- oder Zweittermin) absolviert werden.

In Anlehnung an das Wahlpflichtmodul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II besteht jeweils im Wintersemester die Möglichkeit, eine Projektarbeit gemäß der Prüfungsordnung (BQ06/BQ07 und BQV03/BQV04) anzufertigen. Zulässig ist es auch, insgesamt zwei Projektarbeiten in Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre anzufertigen (jeweils eine in Anlehnung an das Modul BW06: Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I und das Modul BW16: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II).

Verantwortlichkeit: